Kostenübernahme
Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe.
Folgende Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse vollständig übernommen:
Vor der Geburt
- Vorsorge-Untersuchungen laut Mutterschaftsrichtlinien
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Beratungen, auch telefonisch
- Geburtsvorbereitung, maximal 14 Stunden
Nach der Geburt
- Wochenbettbetreung
- Rückbildung, maximal 10 Stunden
Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Leistungsangebote,
die Sie individuell erfragen können.